Wichtig: Das Geld ist zunächst einmal drei Jahre fest angelegt. („Die Kündigung kann erstmals zum Ende des dritten Geschäftsjahres nach dem Beitritt zur Genossenschaft oder des Erwerbs von Geschäftsanteilen ausgesprochen werden.“ §5 Satzung)
Folgende Szenarien gibt es:
- Du hast Deine Anteile gezeichnet und möchtest aber wieder austreten. Es sind noch keine drei Jahre seit der Zeichnung vergangen. Du kannst frühestens zum Ende des dritten Jahres kündigen
- Du hast Anteile gezeichnet und seit dem Zeitpunkt des Beitritts sind bereits 3 Jahre vergangen. Eine Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) ist möglich.
- Du kannst auch jederzeit dein/e Anteil/e einem anderen Mitglied übertragen. Mehr Details finden sich in § 5,6,7,8 und 9 der Satzung.