Ja.
Bei einem Ernteüberschuss können aber auch Nicht-Mitglieder Abnehmer sein, zum Beispiel im Rahmen eines Markttages oder einer anderweitigen Geschäftsbeziehung, z.B. zur Gastro.
Ja.
Bei einem Ernteüberschuss können aber auch Nicht-Mitglieder Abnehmer sein, zum Beispiel im Rahmen eines Markttages oder einer anderweitigen Geschäftsbeziehung, z.B. zur Gastro.