Nein, eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Genossenschaft ist eine juristische Person. D.h. die Genossenschaft haftet, aber nur mit ihrem eigenen Vermögen. Die Genossenschaft ist zudem durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Allerdings kann sich die Haftung auf die Einlage erstrecken, die ein Mitglied durch das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen einbringt, z.B. im Insolvenzfall. Diese Einlage zählt zum Eigenkapital der Genossenschaft und kann herangezogen werden.
Eine Haftung, die darüber hinaus geht, ist durch den Ausschluss der „Nachschusspflicht“ in der Satzung ausgeschlossen (§ 40).