Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist kommt der § 10 der Satzung zum Zuge, die „Auseinandersetzung“. Es wird eine Bilanz erstellt, die die Vermögenswerte unserer Genossenschaft widerspiegelt. Wird hier ein Verlust festgestellt, wird dieser durch alle Anteile geteilt. Der sich ergebende Wert wird dann vom Gesamtwert deines Anteils/deiner Anteile abgezogen. Die sich dann ergebende Differenz wird ausgezahlt.
Dies stellt das Risiko oder, besser gesagt, die soziale Komponente unserer Genossenschaft dar, denn alle wirtschaften gemeinsam und tragen gemeinsam das Risiko.