Jedes Mitglied hat das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung mitzuwirken. Es besteht das Recht auf Mitbestimmung in der Generalversammlung mit einer Stimme – unabhängig davon, wieviele Anteile gezeichnet wurden. Im Detail sind die Rechte der Mitglieder unter §11 der Satzung formuliert.