Es gibt zwei Vorstände, die für den Geschäftsbetrieb verantwortlich sind und diesen auch formal organisieren. Die drei Aufsichtsräte haben die Aufgabe, den Geschäftsbetrieb zu beaufsichtigen und durch Vorschläge und konstruktive Kritik zu optimieren (siehe Satzung § 14-25).
In der Generalversammlung haben alle Mitglieder ein Recht auf Mitbestimmung – bei Fragen, die die gesamte Genossenschaft betreffen. Näheres regelt die Satzung § 26-30.
Darüber hinaus werden wir bei (z.T. informellen) Mitgliedertreffen über den Stand der Dinge berichten und sehr gerne Anregungen und Vorschläge entgegennehmen.