Fragen & Antworten
Bitte beachtet, dass sich diese Website wie unser Acker im Aufbau befindet,
die Informationen sind teils vorläufig und können sich ändern.
Zudem dienen die folgenden Infos nur der Orientierung,
rechtlich ausschlaggebend sind das Genossenschaftsgesetz und die Satzung.
Genossenschaft/Solawi
Eine Genossenschaft ist eine Rechtsform, bei der sich Mitglieder zu einem bestimmten wirtschaftlichen Förderzweck zusammenschließen. Mitglieder sind sowohl Kunden als auch Eigentümer ihrer Genossenschaft („Identitätsprinzip“). Eine Genossenschaft verbindet das Streben nach Wirtschaftlichkeit mit einem ideellen Zweck.
„Genossenschaften stehen für Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet überzeugende und vielfältige Modelle, die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und demokratisch zu gestalten.“
https://www.genoverband.de/genossenschaft-gruenden/genossenschaft-als-rechtsform/#rechtsfhigkeit
Der Zweck unserer Genossenschaft besteht in der regionalen, gemeinschaftlich-sozialen und ökologischen Erzeugung von Lebensmitteln. Siehe dazu die Präambel bzw. den Geschäftszweck der Satzung.
Eine Solawi bzw. solidarische Landwirtschaft zeichnet sich aus durch die enge Kooperation zwischen den Erzeugerinnen und Erzeugern und den Abnehmerinnen und Abnehmern landwirtschaftlicher Produkte. Die Erzeugnisse werden vorrangig nicht über den Markt vertrieben, sondern fließen innerhalb eines überschaubaren und transparenten Wirtschaftskreislaufs, der von den Mitgliedern selbst organisiert wird. Risiken werden gemeinsam getragen und Erträge werden aufgeteilt.
SoLaWi „fördert und erhält eine bäuerliche und vielfältige Landwirtschaft, stellt regional und ökologisch erzeugte Lebensmittel zur Verfügung und ermöglicht den Mitwirkenden einen neuen Erfahrungs- und Gemeinschaftsraum.“
https://www.solidarische-landwirtschaft.org/das-konzept/was-ist-solawi/
Beide Kategorien ergänzen und durchdringen sich, sind aber nicht identisch. Eine Genossenschaft ist eine staatlich anerkannte formale Rechtsform, sie bildet also den juristischen und wirtschaftlichen Rahmen. Eine SoLaWi ist ein ideelles und organisatorisches Konzept, sozusagen der „Inhalt“, der innerhalb dieser Rechtsform stattfinden kann.
Organisation/Mitgliedschaft/Beitrittsformular
Es gibt zwei Vorstände, die für den Geschäftsbetrieb verantwortlich sind und diesen auch formal organisieren. Die drei Aufsichtsräte haben die Aufgabe, den Geschäftsbetrieb zu beaufsichtigen und durch Vorschläge und konstruktive Kritik zu optimieren (siehe Satzung § 14-25).
In der Generalversammlung haben alle Mitglieder ein Recht auf Mitbestimmung – bei Fragen, die die gesamte Genossenschaft betreffen. Näheres regelt die Satzung § 26-30.
Darüber hinaus werden wir bei (z.T. informellen) Mitgliedertreffen über den Stand der Dinge berichten und sehr gerne Anregungen und Vorschläge entgegennehmen.
Durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Beitrittsformulars bzw. durch das Zeichnen mindestens eines Genossenschaftsanteils. Das Beitrittsformular kann hier runtergeladen werden.
Jedes Mitglied hat das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung mitzuwirken. Es besteht das Recht auf Mitbestimmung in der Generalversammlung mit einer Stimme – unabhängig davon, wieviele Anteile gezeichnet wurden. Im Detail sind die Rechte der Mitglieder unter §11 der Satzung formuliert.
Neben der Mitbestimmung und Mitorganisation: die finanzielle, zukunftsorientierte Beteiligung an einem gemeinschaftlichen Unternehmen, welches die Sicherheit einer Basisversorgung mit ökologisch erzeugten Nahrungsmitteln bietet. Darüber hinaus bietet unser Projekt einen Erfahrungsraum mit angewandten Naturschutz, sozialem Engagement und Gemeinschaftlichkeit.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Details sind unter §12 der Satzung beschrieben.
Ja, es gibt etwa das Risiko des finanziellen Verlustes der Einlage, siehe unten.
Ein Genossenschaftsanteil ist 100 Euro wert. Du kannst natürlich gerne mehr Anteile zeichnen, um unsere Genossenschaft entsprechend zu unterstützen. Gerade am Anfang sind wir auf Gelder angewiesen, um den Betrieb „zum Laufen zu bekommen“.
Das ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Falls die Hürde zu groß ist, spricht uns bitte trotzdem an. Bei der Obst- /Gemüseabnahme gibt es die Möglichkeit einer Ermäßigung, siehe unten.
Das hängt davon ab, ob Du Erzeugnisse der Genossenschaft in Form von Ernteanteilen erhalten möchtest. Diese kosten jeweils separat, siehe unten.
Eine „stille“ Mitgliedschaft ohne weitere laufende Kosten, d.h. ohne Ernteteile zu beziehen, ist natürlich möglich.
Ja. Wobei die Mitgliedschaft Voraussetzung ist für das Beziehen eines Ernteanteils.
Nicht-Mitglieder können Erzeugnisse, die nicht im Rahmen der Ernteanteile verteilt wurden, allerdings separat erwerben, z.B. im Rahmen eines Markttages (siehe unten).
In der Praxis nicht, da bei Abstimmungen alle Mitglieder eine Stimme haben, unabhängig von der Anzahl der jeweils gezeichneten Anteile. Auch gibt es keinerlei Vorteile im Hinblick auf den Bezug von Erzeugnissen aus unserer Genossenschaft.
Formal gesehen hältst du aber einen entsprechend „höheren“ Anteil am Gesamtunternehmen.
Zudem unterstützt du durch eine höhere Einlage unsere Genossenschaft als Ganzes, was Dir wiederum zu Gute kommt, bzw. uns allen. Es kommt also auf die Perspektive an 🙂 Gerade zu Beginn sind wir auf Gelder angewiesen, um den Betrieb „zum Laufen zu bekommen“.
Die Einlage wird dem Stammkapital zugerechnet. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Gewinn- und Kapitalrücklagen und nicht ausgeschütteten Gewinnen das Eigenkapital der Genossenschaft.
Eine Gewinnausschüttung wäre rein rechtlich möglich, entspricht aber nicht unserem Unternehmensziel. Unser Ansatz ist, mögliche Gewinne zu reinvestieren in weitere Anlagen, wie Maschinen, oder sie für Rücklagen zu verwenden.
Wichtig: Das Geld ist zunächst einmal drei Jahre fest angelegt. („Die Kündigung kann erstmals zum Ende des dritten Geschäftsjahres nach dem Beitritt zur Genossenschaft oder des Erwerbs von Geschäftsanteilen ausgesprochen werden.“ §5 Satzung)
Folgende Szenarien gibt es:
- Du hast Deine Anteile gezeichnet und möchtest aber wieder austreten. Es sind noch keine drei Jahre seit der Zeichnung vergangen. Du kannst frühestens zum Ende des dritten Jahres kündigen
- Du hast Anteile gezeichnet und seit dem Zeitpunkt des Beitritts sind bereits 3 Jahre vergangen. Eine Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) ist möglich.
- Du kannst auch jederzeit dein/e Anteil/e einem anderen Mitglied übertragen. Mehr Details finden sich in § 5,6,7,8 und 9 der Satzung.
Die Kündigungsfrist hinsichtlich des Geschäftsjahres beträgt drei Monate, es muss also spätestens am 30.9. eines Jahres gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.
Die Frist dient dem Schutz der Genossenschaft, um rechtzeitig und vorausschauend auf die Situation reagieren zu können.
Hinzu kommen Verfahrensregeln, die Zeit brauchen, denn die Erstellung einer Bilanz und die Freigabe durch die Generalversammlung sind Voraussetzung für die Auszahlung (siehe nächste Frage).
Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist kommt der § 10 der Satzung zum Zuge, die „Auseinandersetzung“. Es wird eine Bilanz erstellt, die die Vermögenswerte unserer Genossenschaft widerspiegelt. Wird hier ein Verlust festgestellt, wird dieser durch alle Anteile geteilt. Der sich ergebende Wert wird dann vom Gesamtwert deines Anteils/deiner Anteile abgezogen. Die sich dann ergebende Differenz wird ausgezahlt.
Dies stellt das Risiko oder, besser gesagt, die soziale Komponente unserer Genossenschaft dar, denn alle wirtschaften gemeinsam und tragen gemeinsam das Risiko.
Ja, ein Gewinn ist ebenso möglich, ebenso ein gleichbleibender Betrag. Eine Auszahlung eines Gewinns ist aber nicht vorgesehen, da Überschüsse für Investitionen in den Betrieb verwendet werden können, z.B. für eine neue Maschine („Reinvestition“).
Die Kündigung erfolgt schriftlich.
Die Anschubfinanzierung – also Acker- und Gerätekauf und die Zahlung erster Löhne – wurde durch Gelder bestritten, die aus dem Gründungsteam in die Genossenschaft eingebracht wurden, sowohl in Form von gezeichneten Anteilen als auch in Form von Krediten.
Für den weiteren Verlauf ist die Genossenschaft dann auf die Einlagen der zeichnenden Mitglieder (also auf Euch!!) und schließlich auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs angewiesen.
Es gibt derzeit keinen laufenden Bankkredit.
Darüber bestimmt der Vorstand als geschäftsführendes Organ. Die Arbeit des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert und auf der Generalversammlung transparent gemacht. Hier können sich die Mitglieder mit Vorschlägen und Anregungen einbringen.
Ja, die Genossenschaft ist auf Mitarbeit und Engagement angewiesen, die Vielfalt an Talenten und Fähigkeiten macht unsere Gemeinschaft lebendig und verbunden. Es werden zum Beispiel immer wieder helfende Hände gebraucht bei Aktionen und Events, die wir im Verteiler ankündigen.
Nein. Wie oft und wie viel und ob Du überhaupt mitarbeitest, entscheidest Du. Mitarbeit ist stets freiwillig.
Nein, eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Genossenschaft ist eine juristische Person. D.h. die Genossenschaft haftet, aber nur mit ihrem eigenen Vermögen. Die Genossenschaft ist zudem durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Allerdings kann sich die Haftung auf die Einlage erstrecken, die ein Mitglied durch das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen einbringt, z.B. im Insolvenzfall. Diese Einlage zählt zum Eigenkapital der Genossenschaft und kann herangezogen werden.
Eine Haftung, die darüber hinaus geht, ist durch den Ausschluss der „Nachschusspflicht“ in der Satzung ausgeschlossen (§ 40).
Ja, das kann z.B. bei einem Insolvenzfall passieren.
Das lässt sich nicht sagen. Wir wollen natürlich gut und nachhaltig wirtschaften. Ein Insolvenzrisiko ist jedoch bei jedem wirtschaftlichen Unternehmen gegeben.
Allerdings sind Genossenschaften die Rechtsform, bei der es in Deutschland am seltensten zu Insolvenzen kommt.
Ja. Unsere Genossenschaft ist Mitglied des Genossenschaftsverbands Bayern (GBV). Der Verband prüft seine Mitglieder alle zwei Jahre hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. So kann früh gegengesteuert werden, falls es zu Problemen kommen sollte. „Die Prüfung seiner Mitglieder ist eine der zentralen Aufgaben des GBV. Mit ihrer Arbeit (…) tragen die Prüferinnen und Prüfer zur wirtschaftlichen Stabilität der bayerischen Genossenschaften bei“ (Siehe https://www.gv-bayern.de/ ).
Ja. Das persönliche Risiko der Mitglieder hinsichtlich der jeweils eingezahlten Einlage wird dadurch minimiert, dass – Stand heute – keine Bankkredite abgeschlossen wurden, die im Insolvenzfall vorrangig bedient werden müssten.
Nein, bei den Krediten, die das Gründungsteam an die Genossenschaft gegeben hat, handelt es sich um sogenannte „nachrangige Darlehen“.
Nein, die Genossenschaft ist ausdrücklich nicht politisch, sondern ein gemeinschaftlich organisierter landwirtschaftlicher Betrieb. Siehe auch die nächste Frage.
Ja, kann sein. Das haben wir uns aber gut überlegt und machen das aus folgenden Gründen:
Die Genossenschaft soll offen und inklusiv sein und unpolitisch bzw. nicht-parteipolitisch. Der Text der AEMR als solcher ist in dieser Hinsicht unpolitisch und steht unsrer Auffassung nach für eine Überwindung parteipolitischer Grenzen und gesellschaftlicher Gräben.
Dabei ist er alles andere als beliebig, sondern sehr deutlich. Denn gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass die Mitglieder der Genossenschaft fundamentale Grundprinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens teilen. Diese sind vielleicht nirgends so schön und klar und universell formuliert wie in dieser Erklärung.
Im übrigen geht es dabei auch um ganz praktische Dinge wie faire Entlohnung und Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden. Die Erklärung findet sich hier:
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Ja, das heisst es. Wir sind sehr zuversichtlich, dass dieser Fall nicht eintreten wird.
Der Ertrag: Selbsternte und Gemüsebezug
Bitte beachtet: wir stehen am Beginn unserer gemeinschaftlichen Unternehmung. Wir arbeiten gerade intensiv an den Themen Ernteanteil/Gemüseverteilung/ Kostenstruktur usw. Dabei ist noch einiges unklar und einiges kann sich auch wieder ändern. Habt das bitte bei den folgenden Punkten im Hinterkopf. Es geht auch darum, diese Themen gemeinsam in der Genossenschaft bzw. gemeinsam mit den Abnehmerinnen und Abnehmern zu entwickeln – für Vorschläge und Anregungen zu den folgenden Themen sind wir also dankbar.
Wir haben diese Saison bereits einiges anbauen und ernten können, richtig losgehen soll es ab dem Frühjahr 2025. Am Konzept bzw. Anbauplan arbeiten wir gerade. Dieser soll Ende November fertig sein.
Grundsätzlich gibt es saisonales Gemüse, Obst, Beeren, auch Getreide bzw. Mehl ab dem Jahr 2025, perspektivisch ab dem Jahr 2026 auch andere Trockenfrüchte. Durch mögliche Kooperationen mit anderen Betrieben können auch weitere Erzeugnisse hinzukommen.
Am genauen Konzept arbeiten wir noch. Die Ernteanteile werden primär über ein Selbsterntekonzept verteilt, perspektivisch über eine wöchentliche Erntekiste oder ggf. über ein Depot oder über Markttage.
Das ist der Anteil, den eine erwachsene Person für sich an Ertrag erwarten kann, entweder über die Selbsternte oder über ein andereres Verteilungskonzept.
Die Frage nach den „Anteilsformaten“ bzw. nach dem tatsächlichen Inhalt wird im Moment bearbeitet.
Ziel ist, mit einem Anteil eine erwachsene Person „ordentlich“ mit Gemüse zu versorgen. Was das genau heisst, können wir zum gegenwärtigen Zeipunkt noch nicht sagen.
Ja.
Bei einem Ernteüberschuss können aber auch Nicht-Mitglieder Abnehmer sein, zum Beispiel im Rahmen eines Markttages oder einer anderweitigen Geschäftsbeziehung, z.B. zur Gastro.
An einem bestimmten Tag wird überschüssiges Gemüse am Acker verkauft, welches nicht über Ernteteile verteilt wurde. Das war diese Saison der Samstag.
Die Erzeugnisse werden von den Mitgliedern selbst am Acker geerntet, zu dem Zeitpunkt, wann es gebraucht wird und auch in der Menge und Auswahl, die gerade gebraucht wird. Die Mitglieder zahlen dafür einen monatlichen oder jährlichen Beitrag.
Die Vorteile für die Abnehmerinnen und Abnehmer sind u.a.:
– zeitliche Flexibilität, was wann geerntet wird
– maximal frisches Gemüse ohne Lagerung wie aus dem eigenen Garten
– Der Anbau am Acker kann gemeinschaftlich und direkt erfahren und miterlebt werden
– die Selbsternte ist günstiger als eine Kiste
Vorteile für unseren Betrieb:
– deutlich weniger Zeit-, Personal- und Infrastrukturaufwand
Im Interesse der Natur und der Spaziergänger bitte nicht. An der St.-Anna-Kirche gibt es öffentliche Parkmöglichkeiten, die aber begrenzt sind. Vom Parkplatz ist der Acker fussläufig in etwa 5 Minuten erreichbar.
Nach Möglichkeit bittte gleich mit dem Rad oder zu Fuss kommen.
Jein, es sollte die Menge geerntet werden, die für den eigenen Bedarf gerade benötigt wird. Wird mal mehr benötigt, ist das auch in Ordnung, ein andermal wird vielleicht gar nichts geerntet, weil Urlaub gemacht wird.
Anhand eines Ampelsystems am Acker wird zur Orientierung jeweils dargestellt, was genau geerntet werden kann, z.B. so:
Grün: Hiervon gibt es genug, ruhig aus dem Vollen schöpfen
Gelb: Bitte genügsam und mit Bedacht ernten, es soll für alle reichen
Rot: Hände weg! 🙂
Zusätzlich ist es denkbar, dass das Gärtnerteam anfangs eine Beispielkiste zur Orientierung ausstellt.
Mitglieder, für die – z.B. aus Altersgründen – die Selbsternte nicht möglich ist, könnten perspektivisch eine Kiste bekommen, die sie entweder selbst abholen oder geliefert bekommen. Darin befindet sich fertig gepackt der Ernteanteil für z.B. eine Woche. Anders als bei der Selbsternte kann der Kisteninhalt nicht frei gewählt werden.
Wichtig: Momentan haben wir noch keine Infrastruktur für eine fertige Kiste. Es ist also noch unklar, ab wann und in welchem Umfang Kisten angeboten werden können und wie das Ganze genau organisiert werden kann. Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es 2025 noch keine Möglichkeit, eine Kiste zu beziehen.
Für die fertige Kiste ist ein hoher Zeit-, Personal- und Infrastrukturaufwand notwendig, der gerade in der Anfangszeit nur sehr schwierig bis unmöglich zu stemmen ist. Die Selbsternte erleichtert unsere Arbeit und den Start unseres Betriebs enorm. Momentan gilt: der Bezug einer Kiste ist noch nicht möglich, siehe Frage darüber.
Eine Kiste bedeutet für das Gärtnerteam, den Anbau und die gleichzeitige Ernte einer große Menge unterschiedlicher Gemüsekulturen zu planen, diese zu ernten, zu waschen, zu portionieren und in Kisten zu packen.
Dafür braucht es zudem einen Raum, der den Hygieneanforderungen entspricht, Lagermöglichkeiten für z.B. 50 Kisten, eine Waschstrasse mit fließend Wasser und ein Verteilungskonzept. Die Bereitstellung einer Kiste stellt insgesamt einen großen personellen und zeitlichen Aufwand dar.
Wir hoffen, im Laufe der Zeit einen Ort für eine solche Infrastruktur zu finden.
Ein Depot ist gewissermaßen der „mittlere Weg“ zwischen Selbsternte und gelieferter Kiste: ein zentraler Lagerort, der nicht am Acker liegt und der von den Gärtnern regelmäßig bestückt wird. Die Mitglieder können dort zu bestimmten Öffnungszeiten ihren Ernteanteil selbst abwiegen, packen und abholen. Erfahrungsgemäß ist ein solches Depot auch ein schöner Ort für Begegnungen.
An der Frage arbeiten wir mit gerade intensiv und sie ist schwierig zu beantworten. Wir müssen wirtschaftlich sein, wollen aber gleichzeitig, dass möglichst alle, die wollen, sich unser Gemüse auch leisten können. Der Wert hängt von zahlreichen Faktoren ab: Anbauplan, erwartete Betriebsausgaben, erwartete Mitgliedszahlen, zugesagte Ernteabnahmen.
Das Thema sollte auch gemeinschaftlich bearbeitet werden, da hier das Solidaritätsprinzip konkret wird, zum Beispiel im Hinblick auf faire Löhne, die durch uns alle finanziert werden müssen oder aber in der Frage, wieviel ein Haushalt für gutes Gemüse aufbringen kann.
Und auch wenn wir dann „teurer“ sein sollten als der Supermarkt: erstens leisten wir Handarbeit vor Ort und zweitens geht es ja nicht „nur“ um Gemüse. Sozusagen im Paket inbegriffen ist ja auch die Mitgliedschaft und Mitgestaltung in einem gemeinschaftlichen Betrieb, die Möglichkeit, mitzuerleben, wie am Acker alles wächst, schöne Begegungen mit anderen Menschen usw…
Grundsätzlich wird die Selbsternte günstiger sein als die Kiste.
Wichtig: wer einen Ernteanteil nehmen will, verpflichtet sich grundsätzlich für ein Jahr, die Beiträge zu zahlen.
Dabei kann gewählt werden zwischen Vorauszahlung für ein Jahr oder monatlicher Zahlung. Wem es möglich ist, bitte die jährliche Vorauszahlung wählen, da dies für die Betriebsführung von Vorteil ist.
Das steht noch nicht fest, wahrscheinlich als Option ab Januar 2025.
In der Regel wird das so gehandhabt, wir werden das voraussichtlich auch so machen.
Anfangs nicht. Erste Erträge sind ab April 2025 zu erwarten. Perspektivisch soll es durchgehend etwas geben, Lagergemüse und Lagerobst können voraussichtlich in den Wintermonaten ab dem Winter 2025 angeboten werden. Ferner gibt es im Winter Kohl auf dem Acker und – sobald ein Gewächshaus vorhanden ist – auch andere Kulturen. Evtl. sind auch Zukäufe über Partnerbetriebe denkbar.
Das ist natürlich das Ziel, aber nicht garantiert, gemäß dem Motto: „Wir planen, aber die Natur macht dann was anderes“.
Ausserdem bieten wir saisonales Gemüse an. Naturgemäß ist die Kiste im Sommer reichhaltiger und diverser bestückt als im Winter.
Dass es gar nichts gibt, ist zwar unwahrscheinlich. Aber ja, das ist das Prinzip der solidarischen Landwirtschaft: wir sitzen alle in einem Boot und tragen Erträge wie Risiken gemeinsam. Auch wenn die Ernte nicht gut ausfallen sollte, müssen die Beiträge gezahlt werden, denn Lohnzahlungen usw. müssen in jedem Fall möglich sein.
Ja. An den Details arbeiten wir noch.
Ja super, damit ermöglichst Du die Ermäßigung für Deine Mitmenschen.
Das ist vor allem zu Beginn nicht der Fall, da wir die Strukturen erst nach und nach aufbauen können. Aber natürlich haben wir das Ziel, letztlich allen Mitgliedern einen Ernteteil anzubieten.
Momentan gilt: wer zuerst kommt, malt zuerst.
Im Moment haben wir das Problem nicht, da die erwartbare Menge der Ernteteile die Nachfrage übersteigt. Aber bei entsprechender Nachfrage kann das sein.
Dann wird es eine Kontingentierung bzw. eine Warteliste geben (müssen).
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Ertrag von vielerlei – auch unvorhersehbaren – Aspekten abhängig ist: Wetter, Anbauerfolge, wirtschaftliche, finanzielle und personelle Entwicklung, verfügbare Anbauflächen usw.
Das ist noch unklar, derzeit laufen die Planungen. Für 2025 könnten ca 50 Ernteanteile zur Verfügung stehen.
Insgesamt können über die momentan verfügbare Fläche von 1.9ha am Leitenacker nach und nach ca 120 Ernteanteile erreicht werden.
Anbauweisen, Ökologie, Naturschutz
Die ersten praktischen Arbeiten am Acker wurde durch das Gründungsteam bestritten, unterstützt durch zahlreiche Helferinnen und Helfer.
Mit Hannes war im laufenden Jahr bei uns ein Landwirt in Teilzeit beschäftigt. Er hat die ersten Arbeiten und die Vorbereitung der landwirtschaftlichen Strukturen am Acker unternommen und koordiniert. Regine und Susanne haben beim Gemüseanbau dieses Jahr Pionierarbeit geleistet.
Nun konnten wir mit Verena und Adrian vor kurzem eine Gärtnerin und einen Gärtner gewinnen, die bald zu unserem Betrieb dazustossen werden und ab 2025 den Gemüsebau machen werden.
Wir arbeiten aus verschiedenen Blickwinkeln und vermischen verschiedene Methoden, je nach den Gegebenheiten und nach Sinnhaftigkeit, natürlich auch im Hinblick auf Praktikabilität bzw. Wirtschaftlichkeit. Die Permakultur dient uns hier als wichtiges „mindset“, mit dem wir uns den Fragen des Anbaus annähern, um in einem Gleichgewicht zwischen Landwirtschaft, Erhaltung und Aufbau fruchtbarer Böden und aktivem Naturschutz zu arbeiten. Eine wichtige Rolle wird für uns dabei die Turiel-Dammkultur spielen.
Insgesamt sollen drei Teilbereiche aufgebaut werden:
– Ackerbau
– Gemüsebau
– Obstbau
Turiel ist ein Familienunternehmen, das ein spezielles Anbaugerät entwickelt hat. Damit können in einem bestimmten Abstand Dämme auf dem Acker gezogen werden. Auf den Dämmen werden Gemüse, Getreide und Feldfrüchte angebaut. Das hat verschiedene Vorteile, u.a. Verbesserung der Wasserspeicherkapazität.
Der Begriff „Permakultur“ wurde in den 70er Jahren in Australien von Bill Mollison und David Holmgren geprägt. Im Wesentlichen geht es in der Permakultur darum, natürliche Prozesse zu verstehen und diese zu nutzen. Da bedeutet, das Potential einer Landschaft zu erkennen, die Vorteile zu verstärken und mit der Natur zu arbeiten, anstatt gegen sie. Wir versuchen, den Acker als einen Ort zu gestalten, der sowohl einen effizienten Ertrag liefert als auch einen Lebensraum für verschiedene Lebewesen bietet.
Siehe z.B. https://krameterhof.at/permakultur/
Market gardening oder Marktgarten ist ein Anbausystem, bei dem auf kleinster Fläche ressourcenschonend eine möglichst große Vielfalt an Lebensmitteln produziert wird. Dies gelingt durch dichte Bepflanzung verschiedener Gemüsesorten, wobei der Boden geschont und nicht mit schweren Maschinen bearbeitet wird. Der Anbau erfolgt meist in Handarbeit, was diese Methode besonders ökologisch und gleichzeitig effizient macht.
Deine Mitarbeit ist sehr erwünscht. Angeleitet wird diese Mitarbeit von unseren Gärtnern und unserem Landwirt. Der Vorstand und die Praktiker entscheiden über die Anbaupläne, wobei Deine Ideen und Vorschläge gerne gehört und wenn möglich auch berücksichtigt werden. Dies kann entweder auf der Mitgliederversammlung geschehen oder jederzeit per Mail oder persönlich usw.
Ein selbstständiger Anbau „auf meinen paar Quadratmetern“ ist allerdings nicht möglich.
Aktuell haben wir keine Bio-Zertifizierung, jedoch streben wir diese zeitnah an. Das Land, auf dem wir wirtschaften, wurde aber zuvor zu 100% ökologisch bewirtschaftet und unsere Methoden sind ebenso zu 100% ökologisch.
Ja, diese gibt es, z.B. achten wir auf Humusaufbau, haben eine ökologisch wertvolle Totholzhecke (Benjeshecke) und Blühstreifen angelegt. Auch wird es sogenannte „Himmelsteiche“ geben, also Wasserrückhaltebecken. Insgesamt wird auf eine möglichst diversifizierende und ressourcen-schonende Anbauweise geachtet.