Fragen & Antworten
Bitte beachtet, dass sich diese Website wie unser Acker im Aufbau befindet,
die Informationen sind teils vorläufig und können sich ändern.
Zudem dienen die folgenden Infos nur der Orientierung,
rechtlich ausschlaggebend sind das Genossenschaftsgesetz und die Satzung.
Genossenschaft/Solawi
Eine Genossenschaft ist eine Rechtsform, bei der sich Mitglieder zu einem bestimmten wirtschaftlichen Förderzweck zusammenschließen. Mitglieder sind sowohl Kunden als auch Eigentümer ihrer Genossenschaft („Identitätsprinzip“). Eine Genossenschaft verbindet das Streben nach Wirtschaftlichkeit mit einem ideellen Zweck.
„Genossenschaften stehen für Gemeinschaft, demokratische Kultur, Sicherheit und Stabilität. Die eingetragene Genossenschaft (eG) bietet überzeugende und vielfältige Modelle, die Zukunft in Wirtschaft und Gesellschaft nachhaltig und demokratisch zu gestalten.“
https://www.genoverband.de/genossenschaft-gruenden/genossenschaft-als-rechtsform/#rechtsfhigkeit
Der Zweck unserer Genossenschaft besteht in der regionalen, gemeinschaftlich-sozialen und ökologischen Erzeugung von Lebensmitteln. Siehe dazu die Präambel bzw. den Geschäftszweck der Satzung.
Eine Solawi bzw. solidarische Landwirtschaft zeichnet sich aus durch die enge Kooperation zwischen den Erzeugerinnen und Erzeugern und den Abnehmerinnen und Abnehmern landwirtschaftlicher Produkte. Die Erzeugnisse werden vorrangig nicht über den Markt vertrieben, sondern fließen innerhalb eines überschaubaren und transparenten Wirtschaftskreislaufs, der von den Mitgliedern selbst organisiert wird. Risiken werden gemeinsam getragen und Erträge werden aufgeteilt.
SoLaWi „fördert und erhält eine bäuerliche und vielfältige Landwirtschaft, stellt regional und ökologisch erzeugte Lebensmittel zur Verfügung und ermöglicht den Mitwirkenden einen neuen Erfahrungs- und Gemeinschaftsraum.“
https://www.solidarische-landwirtschaft.org/das-konzept/was-ist-solawi/
Beide Kategorien ergänzen und durchdringen sich, sind aber nicht identisch. Eine Genossenschaft ist eine staatlich anerkannte formale Rechtsform, sie bildet also den juristischen und wirtschaftlichen Rahmen. Eine SoLaWi ist ein ideelles und organisatorisches Konzept, sozusagen der „Inhalt“, der innerhalb dieser Rechtsform stattfinden kann.
Organisation/Mitgliedschaft/Beitrittsformular
Es gibt zwei Vorstände, die für den Geschäftsbetrieb verantwortlich sind und diesen auch formal organisieren. Die drei Aufsichtsräte haben die Aufgabe, den Geschäftsbetrieb zu beaufsichtigen und durch Vorschläge und konstruktive Kritik zu optimieren (siehe Satzung § 14-25).
In der Generalversammlung haben alle Mitglieder ein Recht auf Mitbestimmung – bei Fragen, die die gesamte Genossenschaft betreffen. Näheres regelt die Satzung § 26-30.
Darüber hinaus werden wir bei (z.T. informellen) Mitgliedertreffen über den Stand der Dinge berichten und sehr gerne Anregungen und Vorschläge entgegennehmen.
Durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Beitrittsformulars bzw. durch das Zeichnen mindestens eines Genossenschaftsanteils. Das Beitrittsformular kann hier runtergeladen werden.
Jedes Mitglied hat das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung mitzuwirken. Es besteht das Recht auf Mitbestimmung in der Generalversammlung mit einer Stimme – unabhängig davon, wieviele Anteile gezeichnet wurden. Im Detail sind die Rechte der Mitglieder unter §11 der Satzung formuliert.
Neben der Mitbestimmung und Mitorganisation: die finanzielle, zukunftsorientierte Beteiligung an einem gemeinschaftlichen Unternehmen, welches die Sicherheit einer Basisversorgung mit ökologisch erzeugten Nahrungsmitteln bietet. Darüber hinaus bietet unser Projekt einen Erfahrungsraum mit angewandten Naturschutz, sozialem Engagement und Gemeinschaftlichkeit.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Details sind unter §12 der Satzung beschrieben.
Ja, es gibt etwa das Risiko des finanziellen Verlustes der Einlage, siehe unten.
Ein Genossenschaftsanteil ist 100 Euro wert. Du kannst natürlich gerne mehr Anteile zeichnen, um unsere Genossenschaft entsprechend zu unterstützen. Gerade am Anfang sind wir auf Gelder angewiesen, um den Betrieb „zum Laufen zu bekommen“.
Das ist aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich. Falls die Hürde zu groß ist, spricht uns bitte trotzdem an. Bei der Obst- /Gemüseabnahme gibt es die Möglichkeit einer Ermäßigung, siehe unten.
Das hängt davon ab, ob Du Erzeugnisse der Genossenschaft in Form von Ernteanteilen erhalten möchtest. Diese kosten jeweils separat, siehe unten.
Eine „stille“ Mitgliedschaft ohne weitere laufende Kosten, d.h. ohne Ernteteile zu beziehen, ist natürlich möglich.
Ja. Wobei die Mitgliedschaft Voraussetzung ist für das Beziehen eines Ernteanteils.
Nicht-Mitglieder können Erzeugnisse, die nicht im Rahmen der Ernteanteile verteilt wurden, allerdings separat erwerben, z.B. im Rahmen eines Markttages (siehe unten).
In der Praxis nicht, da bei Abstimmungen alle Mitglieder eine Stimme haben, unabhängig von der Anzahl der jeweils gezeichneten Anteile. Auch gibt es keinerlei Vorteile im Hinblick auf den Bezug von Erzeugnissen aus unserer Genossenschaft.
Formal gesehen hältst du aber einen entsprechend „höheren“ Anteil am Gesamtunternehmen.
Zudem unterstützt du durch eine höhere Einlage unsere Genossenschaft als Ganzes, was Dir wiederum zu Gute kommt, bzw. uns allen. Es kommt also auf die Perspektive an 🙂 Gerade zu Beginn sind wir auf Gelder angewiesen, um den Betrieb „zum Laufen zu bekommen“.
Die Einlage wird dem Stammkapital zugerechnet. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Gewinn- und Kapitalrücklagen und nicht ausgeschütteten Gewinnen das Eigenkapital der Genossenschaft.
Eine Gewinnausschüttung wäre rein rechtlich möglich, entspricht aber nicht unserem Unternehmensziel. Unser Ansatz ist, mögliche Gewinne zu reinvestieren in weitere Anlagen, wie Maschinen, oder sie für Rücklagen zu verwenden.
Wichtig: Das Geld ist zunächst einmal drei Jahre fest angelegt. („Die Kündigung kann erstmals zum Ende des dritten Geschäftsjahres nach dem Beitritt zur Genossenschaft oder des Erwerbs von Geschäftsanteilen ausgesprochen werden.“ §5 Satzung)
Folgende Szenarien gibt es:
- Du hast Deine Anteile gezeichnet und möchtest aber wieder austreten. Es sind noch keine drei Jahre seit der Zeichnung vergangen. Du kannst frühestens zum Ende des dritten Jahres kündigen
- Du hast Anteile gezeichnet und seit dem Zeitpunkt des Beitritts sind bereits 3 Jahre vergangen. Eine Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) ist möglich.
- Du kannst auch jederzeit dein/e Anteil/e einem anderen Mitglied übertragen. Mehr Details finden sich in § 5,6,7,8 und 9 der Satzung.
Die Kündigungsfrist hinsichtlich des Geschäftsjahres beträgt drei Monate, es muss also spätestens am 30.9. eines Jahres gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr.
Die Frist dient dem Schutz der Genossenschaft, um rechtzeitig und vorausschauend auf die Situation reagieren zu können.
Hinzu kommen Verfahrensregeln, die Zeit brauchen, denn die Erstellung einer Bilanz und die Freigabe durch die Generalversammlung sind Voraussetzung für die Auszahlung (siehe nächste Frage).
Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist kommt der § 10 der Satzung zum Zuge, die „Auseinandersetzung“. Es wird eine Bilanz erstellt, die die Vermögenswerte unserer Genossenschaft widerspiegelt. Wird hier ein Verlust festgestellt, wird dieser durch alle Anteile geteilt. Der sich ergebende Wert wird dann vom Gesamtwert deines Anteils/deiner Anteile abgezogen. Die sich dann ergebende Differenz wird ausgezahlt.
Dies stellt das Risiko oder, besser gesagt, die soziale Komponente unserer Genossenschaft dar, denn alle wirtschaften gemeinsam und tragen gemeinsam das Risiko.
Ja, ein Gewinn ist ebenso möglich, ebenso ein gleichbleibender Betrag. Eine Auszahlung eines Gewinns ist aber nicht vorgesehen, da Überschüsse für Investitionen in den Betrieb verwendet werden können, z.B. für eine neue Maschine („Reinvestition“).
Die Kündigung erfolgt schriftlich.
Die Anschubfinanzierung – also Acker- und Gerätekauf und die Zahlung erster Löhne – wurde durch Gelder bestritten, die aus dem Gründungsteam in die Genossenschaft eingebracht wurden, sowohl in Form von gezeichneten Anteilen als auch in Form von Krediten.
Für den weiteren Verlauf ist die Genossenschaft dann auf die Einlagen der zeichnenden Mitglieder (also auf Euch!!) und schließlich auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs angewiesen.
Es gibt derzeit keinen laufenden Bankkredit.
Darüber bestimmt der Vorstand als geschäftsführendes Organ. Die Arbeit des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat kontrolliert und auf der Generalversammlung transparent gemacht. Hier können sich die Mitglieder mit Vorschlägen und Anregungen einbringen.
Ja, die Genossenschaft ist auf Mitarbeit und Engagement angewiesen, die Vielfalt an Talenten und Fähigkeiten macht unsere Gemeinschaft lebendig und verbunden. Es werden zum Beispiel immer wieder helfende Hände gebraucht bei Aktionen und Events, die wir im Verteiler ankündigen.
Nein. Wie oft und wie viel und ob Du überhaupt mitarbeitest, entscheidest Du. Mitarbeit ist stets freiwillig.
Nein, eine persönliche Haftung ist ausgeschlossen. Die Genossenschaft ist eine juristische Person. D.h. die Genossenschaft haftet, aber nur mit ihrem eigenen Vermögen. Die Genossenschaft ist zudem durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
Allerdings kann sich die Haftung auf die Einlage erstrecken, die ein Mitglied durch das Zeichnen von Genossenschaftsanteilen einbringt, z.B. im Insolvenzfall. Diese Einlage zählt zum Eigenkapital der Genossenschaft und kann herangezogen werden.
Eine Haftung, die darüber hinaus geht, ist durch den Ausschluss der „Nachschusspflicht“ in der Satzung ausgeschlossen (§ 40).
Ja, das kann z.B. bei einem Insolvenzfall passieren.
Das lässt sich nicht sagen. Wir wollen natürlich gut und nachhaltig wirtschaften. Ein Insolvenzrisiko ist jedoch bei jedem wirtschaftlichen Unternehmen gegeben.
Allerdings sind Genossenschaften die Rechtsform, bei der es in Deutschland am seltensten zu Insolvenzen kommt.
Ja. Unsere Genossenschaft ist Mitglied des Genossenschaftsverbands Bayern (GBV). Der Verband prüft seine Mitglieder alle zwei Jahre hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit. So kann früh gegengesteuert werden, falls es zu Problemen kommen sollte. „Die Prüfung seiner Mitglieder ist eine der zentralen Aufgaben des GBV. Mit ihrer Arbeit (…) tragen die Prüferinnen und Prüfer zur wirtschaftlichen Stabilität der bayerischen Genossenschaften bei“ (Siehe https://www.gv-bayern.de/ ).
Ja. Das persönliche Risiko der Mitglieder hinsichtlich der jeweils eingezahlten Einlage wird dadurch minimiert, dass – Stand heute – keine Bankkredite abgeschlossen wurden, die im Insolvenzfall vorrangig bedient werden müssten.
Nein, bei den Krediten, die das Gründungsteam an die Genossenschaft gegeben hat, handelt es sich um sogenannte „nachrangige Darlehen“.
Nein, die Genossenschaft ist ausdrücklich nicht politisch, sondern ein gemeinschaftlich organisierter landwirtschaftlicher Betrieb. Siehe auch die nächste Frage.
Ja, kann sein. Das haben wir uns aber gut überlegt und machen das aus folgenden Gründen:
Die Genossenschaft soll offen und inklusiv sein und unpolitisch bzw. nicht-parteipolitisch. Der Text der AEMR als solcher ist in dieser Hinsicht unpolitisch und steht unsrer Auffassung nach für eine Überwindung parteipolitischer Grenzen und gesellschaftlicher Gräben.
Dabei ist er alles andere als beliebig, sondern sehr deutlich. Denn gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass die Mitglieder der Genossenschaft fundamentale Grundprinzipien des gesellschaftlichen Zusammenlebens teilen. Diese sind vielleicht nirgends so schön und klar und universell formuliert wie in dieser Erklärung.
Im übrigen geht es dabei auch um ganz praktische Dinge wie faire Entlohnung und Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden. Die Erklärung findet sich hier:
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
Ja, das heisst es. Wir sind sehr zuversichtlich, dass dieser Fall nicht eintreten wird.
Der Ertrag: Selbsternte und Gemüsebezug
Wir starten dieses Jahr (2025) mit dem Anbau durch unser Gärtnerteam. Die Selbsternte ist ab April 2025 möglich. Die Saison geht bis Weihnachten 2025. Unser Anbausortiment umfasst über 50 Gemüsesorten, verschiedene Kräuter, Beerenobst und Kernobst, auch Schnittblumen. In den Wintermonaten kann es verarbeitete Produkte geben, z.B. Saft oder eingelegtes Gemüse (die aber ggf. separat berechnet werden müssen).
Das Gemüse wird selbst am Acker geernet.
Ziel unseres Anbaus ist es, den täglichen Gemüsebedarf unserer Mitglieder, im Rahmen der saisonalen Möglichkeiten, durch Selbsternte zu decken. Ein Ernteanteil entspricht dem Eigenbedarf an Gemüse einer ernteberechtigten Person.
Dabei entscheidest Du, was Du ernten möchtest. Einen Rahmen gibt es aber im Hinblick auf die einzelnen Kulturen: Wieviel und wann von den einzelnen Kulturen geerntet werden kann, gibt das Gärtnerteam vor bzw. ein Schildersystem, mit dem die einzelnen Beete gekennzeichnet werden. Was die Menge innerhalb dieses Rahmens betribt, wollen wir uns gegenseitig vertrauen. Bei Bedarf kann eigenverantwortlich auch mal mehr geerntet werden, z.B. wenn Gäste da sind.
Ja.
Bei einem Ernteüberschuss können aber auch Nicht-Mitglieder Abnehmer sein, zum Beispiel im Rahmen eines Markttages oder einer anderweitigen Geschäftsbeziehung, z.B. zur Gastro.
An einem bestimmten Tag wird überschüssiges Gemüse am Acker verkauft, welches nicht über Ernteteile verteilt wurde. Aktuell bieten wir keine Markttage an.
Die Erzeugnisse werden von den Mitgliedern selbst am Acker geerntet, zu dem Zeitpunkt, wann es gebraucht wird und auch in der Menge und Auswahl, die gerade gebraucht wird. Die Mitglieder zahlen dafür einen monatlichen oder jährlichen Beitrag.
Jein, es sollte die Menge geerntet werden, die für den eigenen Bedarf gerade benötigt wird. Wird mal mehr benötigt, ist das auch in Ordnung, ein andermal wird vielleicht gar nichts geerntet, weil Urlaub gemacht wird.
Anhand eines Schildersystems am Acker wird zur Orientierung jeweils dargestellt, was genau geerntet werden kann.z.B. so:
Grünes Rechteck: Ernte für deinen regelmäßigen Bedarf – nimm, was du für dich im Alltag brauchst.
Gelbes Dreieck mit Spitze nach oben: Bitte ernte mit Bedacht – es ist nicht viel da oder die Kultur braucht noch Zeit für den vollen Ertrag
Blaues Dreieck mit Spitze nach unten: Ernte reichlich – es ist zu viel da oder die Kultur muss bald vom Beet
Kein Schild: Bitte noch nicht ernten – Kultur ist noch nicht erntereif
Die Vorteile für die Abnehmerinnen und Abnehmer sind u.a.:
– Zeitliche Flexibilität, was wann geerntet wird
– Maximal frisches Gemüse ohne Lagerung wie aus dem eigenen Garten
– Der Anbau am Acker kann gemeinschaftlich und direkt erfahren und miterlebt werden
– Die Selbsternte ist günstiger als eine Kiste
Vorteile für unseren Betrieb:
– Deutlich weniger Zeit-, Personal- und Infrastrukturaufwand
Der Acker liegt in einem Landschaftsschutz-Gebiet, das auch für Spaziergängerinnen und Spaziergänger zur Erholung dient. Es ist nicht möglich bzw. erwünscht, mit dem Auto zum Acker zu fahren und dort für die Ernte zu parken, auch nicht in Ausnahmefällen. Geparkt werden kann an den öbentlichen Parkplätzen an der St.- Anna-Kirche, der Acker ist fussläufig in etwa 5 Minuten erreichbar.
Nach Möglichkeit bittte gleich mit dem Rad oder zu Fuss kommen.
Mitglieder, für die – z.B. aus Altersgründen – die Selbsternte nicht möglich ist, könnten perspektivisch eine Kiste bekommen, die sie entweder selbst abholen oder geliefert bekommen. Darin befindet sich fertig gepackt der Ernteanteil für z.B. eine Woche. Anders als bei der Selbsternte kann der Kisteninhalt nicht frei gewählt werden.
Wichtig: Momentan haben wir noch keine Infrastruktur für eine fertige Kiste. Es ist also noch unklar, ab wann, in welchem Umfang, und ob überhaupt Kisten angeboten werden können und wie das Ganze genau organisiert werden kann.
Für die fertige Kiste ist ein hoher Zeit-, Personal- und Infrastrukturaufwand notwendig, der gerade in der Anfangszeit nur sehr schwierig bis unmöglich zu stemmen ist. Die Selbsternte erleichtert unsere Arbeit und den Start unseres Betriebs enorm. Momentan gilt: der Bezug einer Kiste ist noch nicht möglich, siehe Frage darüber.
Eine Kiste bedeutet für das Gärtnerteam, den Anbau und die gleichzeitige Ernte einer große Menge unterschiedlicher Gemüsekulturen zu planen, diese zu ernten, zu waschen, zu portionieren und in Kisten zu packen.
Dafür braucht es zudem einen Raum, der den Hygieneanforderungen entspricht, Lagermöglichkeiten für z.B. 50 Kisten, eine Waschstrasse mit fließend Wasser und ein Verteilungskonzept. Die Bereitstellung einer Kiste stellt insgesamt einen großen personellen und zeitlichen Aufwand dar.
Ein Depot ist gewissermaßen der „mittlere Weg“ zwischen Selbsternte und gelieferter Kiste: ein zentraler Lagerort, der nicht am Acker liegt und der von den Gärtnern regelmäßig bestückt wird. Die Mitglieder können dort zu bestimmten Öffnungszeiten ihren Ernteanteil selbst abwiegen, packen und abholen. Erfahrungsgemäß ist ein solches Depot auch ein schöner Ort für Begegnungen.
Der Erntebeitrag ist der monatliche Betrag, der für einen Selbsternteanteil gezahlt wird. Die Einnahmen gehen in den laufenden Betrieb und werden etwa für die Gehälter des Gärtnerteams verwendet.
Vor dem Anbau- bzw. Erntejahr wird im Rahmen der Geschäfts- und Anbauplanung jeweils berechnet, wie hoch der durchschnittliche Betrag sein muss, um als Betrieb tragfähig und wirtschaftlich zu sein – eine nicht ganz einfache Berechnung, weil wir wirtschaftlich sein müssen, aber gleichzeitig wollen, dass sich möglichst alle unsere Erzeugnisse leisten können.
Zudem hängt der Betrag von zahlreichen Faktoren ab: Anbauplan, erwartete Betriebsausgaben, erwartete Mitgliedszahlen, zugesagte Ernteabnahmen.
Das kommt darauf an. Wir unterscheiden zwischen Basisbeitrag, Solidarbeitrag und ermäßigtem Beitrag.
Ein wichtiges Ziel unserer solidarischen Landwirtschaft ist es, auch Mitgliedern mit geringeren finanziellen Möglichkeiten die Mitgliedschaft und Ernte zu ermöglichen. Das dafür notwendige Solidarbudget wird von Mitgliedern aufgebracht, die einen höheren Monatsbeitrag leisten können und wollen.
Der errechnete Mindest- oder Basis-Beitrag liegt dieses Jahr (2025) bei 85 € monatlich pro Ernteanteil. Wirklich kostendeckend arbeiten wir mit diesem Betrag voraussichtlich ab 100 Anteilern ab 2026.
Als Basis der Solawi-Kooperation gilt: Wer einen Ernteanteil nehmen will, verpflichtet sich grundsätzlich für ein Jahr, die Beiträge zu zahlen (Ausnahme Neu-Beitritte unter der Saison). Das ermöglicht dem Betrieb bzw. dem Gärtnerteam Planungssicherheit. Insofern bezieht sich der Wert für einen Ernteanteil auf das ganze Jahr.
Was ist der Basisbeitrag?
Der Basisbeitrag von 85 Euro bedeutet, dass wir als Betrieb ab 100 Ernteteilern kostendeckend arbeiten können. Er reicht alledings nicht aus, um ermäßigte Beiträge, Rücklagen oder angestrebte Gehaltserhöhungen für das Gärtnerteam zu finanzieren.
► 85,00 € im Monat (im Jahr: 1.020,00 €, am Tag ca.: 2,80 €)
Was ist der Solidarbeitrag?
Ein wichtiges Ziel unserer solidarischen Landwirtschaft ist es, auch Mitgliedern mit geringeren finanziellen Möglichkeiten die Mitgliedschaft und Ernte zu ermöglichen. Das dafür notwendige Solidarbudget wird von Mitgliedern aufgebracht, die einen höheren Monatsbeitrag leisten können und wollen.
Mit dem Solidarbeitrag (95 €, 105 €, 120 €, oder ______ €) können wir auch insgesamt langfristig stabiler wirtschaften, und etwa auchGehaltserhöhungen für das Gärtnerteam finanzieren.
► z.B: 105,00 € im Monat (im Jahr: 1.260,00 €, am Tag ca.: 3,45 €)
Was ist der ermäßigte Beitrag?
Bei Bedarf bieten wir sehr gerne einen ermäßigten Beitrag an. Ein wichtiges Ziel unserer soli- darischen Landwirtschaft ist es, auch Mitgliedern mit geringeren finanziellen Möglichkeiten die Mitgliedschaft und Ernte zu ermöglichen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Mittel im Solidarbudget vorhanden sind – bitte einfach vorab mit uns absprechen.
► z.B: 75,00 € im Monat (im Jahr: 900,00 €, am Tag ca.: 2,50 €)
Was ist der Betrag für Kinder?
Für Kinder, die im Haushalt eines ernteberechtigten Mitglieds leben, gilt:
Kinder bis einschließlich zehn Jahre sind ebenfalls ernteberechtigt, zahlen aber keine Pflichtbeiträge.
Kinder/Jugendliche ab dem 11. bis zum 18. Lebensjahr zahlen für eine Ernteberechtigung je 40,00 €/Monat.
► 40,00 € im Monat für ein Kind (im Jahr: 480,00 €, am Tag ca.: 1,30 €)
Was ist der selbstgewählte Beitrag ohne Erntebezug?
Es ist möglich, für die Leistungen der Seelawi einen unterstützenden selbstgewählten Beitrag zu bezahlen, ohne aber einen Ernteanteil zu beziehen – etwa wenn jemand weiter weg wohnt, aber trotzdem gerne unterstützend “dabei” sein möchte.
Wichtig: wer einen Ernteanteil nehmen will, verpflichtet sich grundsätzlich für ein Jahr, die Beiträge zu zahlen.
Dabei kann gewählt werden zwischen Vorauszahlung für ein Jahr, vierteljährlicher oder monatlicher Zahlung (per Lastschriftmandat). Wem es möglich ist, bitte die jährliche Vorauszahlung wählen, da dies für die Betriebsführung von Vorteil ist.
Ab April 2025.
Das ist möglich – solange es freie Ernteanteile gibt. Diese sind für diese Saison bei ca. 60 gedeckelt. Ist das Kontingent voll, gibt es eine Warteliste für 2026. Bitte uns einfach ansprechen.
Zahle ich in dem Fall entsprechend weniger?
Ja.
Ja, die Erntevereinbarung, di aus drei Teilen besteht, findest du hier.
Infoseiten_Erntevereinbarung_Seelawi_2025
Datenseiten_Erntevereinbarung_2025
Lastschrift_Erntevereinbarung_ Seelawi_2025
Perspektivisch soll es durchgehend etwas geben, Lagergemüse und Lagerobst können voraussichtlich in den Wintermonaten ab dem Winter 2025/26 angeboten werden. Ferner gibt es im Winter Kohl und im Gewächshaus auch andere Kulturen. Evtl. sind auch Zukäufe über Partnerbetriebe denkbar, die aber ggf. separat berechnet werden müssen.
Dass es gar nichts gibt, ist zwar unwahrscheinlich. Aber ja, das ist das Prinzip der solidarischen Landwirtschaft: wir sitzen alle in einem Boot und tragen Erträge wie Risiken gemeinsam. Auch wenn die Ernte nicht gut ausfallen sollte, müssen die Beiträge gezahlt werden, denn Lohnzahlungen usw. müssen in jedem Fall möglich sein. Bezahlt wird für die gesamte Unternehmung, nicht für ein einzelnes Produkt.
Ja, sehr gerne bieten wir einen ermäßigten Beitrag an, siehe oben „Was ist der ermäßigte Beitrag“
Ja super, damit ermöglichst Du die Ermäßigung für Deine Mitmenschen, siehe oben „Was ist der Solidarbeitrag“
Das ist vor allem zu Beginn nicht der Fall, da wir die Strukturen erst nach und nach aufbauen können. Aber natürlich haben wir das Ziel, letztlich allen Mitgliedern einen Ernteteil anzubieten.
Momentan gilt: wer zuerst kommt, malt zuerst.
Im Moment haben wir das Problem nicht, da die erwartbare Menge der Ernteteile die Nachfrage übersteigt. Aber bei entsprechender Nachfrage kann das sein.
Dann wird es eine Kontingentierung bzw. eine Warteliste geben (müssen).
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, da der Ertrag von vielerlei – auch unvorhersehbaren – Aspekten abhängig ist: Wetter, Anbauerfolge, wirtschaftliche, finanzielle und personelle Entwicklung, verfügbare Anbauflächen usw.
Das ist noch unklar, derzeit laufen die Planungen. Für 2025 stehen 60 Ernteanteile zur Verfügung.
Insgesamt können über die momentan verfügbare Fläche von 1.9ha am Leitenacker nach und nach ca 120 Ernteanteile erreicht werden.
Auf dem Anmeldeformular bitte alle Personen eines Haushaltes angeben. Ein Ernteanteil bezieht sich immer auf eine Person. D.h. ein Paar z.B. bestellt zwei Ernteanteile, es kann aber gemeinsam (von einem Konto) abgerechnet werden. Den Gesamtpreis für einen Haushalt bitte selbst zusammenrechnen und im Datenblatt oben eintragen.
Im Moment formal nicht, aber bitte sprich uns an, wir arbeiten momentan an Lösungen.
Anbauweisen, Ökologie, Naturschutz
Die ersten praktischen Arbeiten am Acker wurde durch das Gründungsteam bestritten, unterstützt durch zahlreiche Helferinnen und Helfer.
Mit Hannes war im letzten Jahr bei uns ein Landwirt in Teilzeit beschäftigt. Er hat die ersten Arbeiten und die Vorbereitung der landwirtschaftlichen Strukturen am Acker unternommen und koordiniert. Regine und Susanne haben beim Gemüseanbau dieses Jahr Pionierarbeit geleistet.
Dieses Jahr konnten wir mit Verena und Adrian eine Gärtnerin und einen Gärtner gewinnen, die in den letzen Monaten den market garden aufgebaut haben und nun Anbau und Selbsternte koordinieren.
Wir arbeiten aus verschiedenen Blickwinkeln und vermischen verschiedene Methoden, je nach den Gegebenheiten und nach Sinnhaftigkeit, natürlich auch im Hinblick auf Praktikabilität bzw. Wirtschaftlichkeit. Die Permakultur dient uns hier als wichtiges „mindset“, mit dem wir uns den Fragen des Anbaus annähern, um in einem Gleichgewicht zwischen Landwirtschaft, Erhaltung und Aufbau fruchtbarer Böden und aktivem Naturschutz zu arbeiten. Eine wichtige Rolle wird für uns dabei die Turiel-Dammkultur spielen.
Insgesamt sollen drei Teilbereiche aufgebaut werden:
– Ackerbau
– Gemüsebau
– Obstbau
Turiel ist ein Familienunternehmen, das ein spezielles Anbaugerät entwickelt hat. Damit können in einem bestimmten Abstand Dämme auf dem Acker gezogen werden. Auf den Dämmen werden Gemüse, Getreide und Feldfrüchte angebaut. Das hat verschiedene Vorteile, u.a. Verbesserung der Wasserspeicherkapazität.
Der Begriff „Permakultur“ wurde in den 70er Jahren in Australien von Bill Mollison und David Holmgren geprägt. Im Wesentlichen geht es in der Permakultur darum, natürliche Prozesse zu verstehen und zu nutzen. Das bedeutet, das Potential einer Landschaft zu erkennen, die Vorteile zu verstärken und mit der Natur zu arbeiten, anstatt gegen sie. Wir versuchen, den Acker als einen Ort zu gestalten, der sowohl effizientes Wirtschaften und einen guten Ertrag liefert als auch einen Lebensraum für verschiedene Lebewesen bietet.
Siehe z.B. https://krameterhof.at/permakultur/
Market gardening oder Marktgarten ist ein Anbausystem, bei dem auf kleinster Fläche ressourcenschonend eine möglichst große Vielfalt an Lebensmitteln produziert wird. Dies gelingt durch dichte Bepflanzung verschiedener Gemüsesorten, wobei der Boden geschont und nicht mit schweren Maschinen bearbeitet wird. Der Anbau erfolgt meist in Handarbeit, was diese Methode besonders ökologisch und gleichzeitig effizient macht.
Deine Mitarbeit ist sehr erwünscht. Angeleitet wird diese Mitarbeit von unseren Gärtnern und unserem Landwirt. Der Vorstand und die Praktiker entscheiden über die Anbaupläne, wobei Deine Ideen und Vorschläge gerne gehört und wenn möglich auch berücksichtigt werden. Dies kann entweder auf der Mitgliederversammlung geschehen oder jederzeit per Mail oder persönlich usw.
Ein selbstständiger Anbau „auf meinen paar Quadratmetern“ ist allerdings nicht möglich.
Aktuell haben wir keine Bio-Zertifizierung, jedoch streben wir diese zeitnah an. Das Land, auf dem wir wirtschaften, wurde aber zuvor zu 100% ökologisch bewirtschaftet und unsere Methoden sind ebenso zu 100% ökologisch.
Ja, diese gibt es, z.B. achten wir auf Humusaufbau, haben eine ökologisch wertvolle Totholzhecke (Benjeshecke) und Blühstreifen angelegt. Auch wird es sogenannte „Himmelsteiche“ geben, also Wasserrückhaltebecken. Insgesamt wird auf eine möglichst diversifizierende und ressourcen-schonende Anbauweise geachtet.
Wir verwenden ausschließlich biologisches Saatgut und Setzlinge. Dabei achten wir besonders auf samenfeste Sorten: Der Großteil unserer Jungpflanzen stammt bereits aus samenfestem Saatgut. Einige wenige Sorten sind derzeit leider nicht als samenfeste Varianten verfügbar – in diesen Fällen greifen wir auf biologisch zertifizierte Alternativen zurück. Unser Ziel ist es, künftig den überwiegenden Teil unserer Setzlinge selbst aus samenfestem Saatgut zu ziehen.